Datei:Coat of arms of Achtkarspelen.jpg
Coat_of_arms_of_Achtkarspelen.jpg (199 × 284 pixels, dateigrate: 20 KB, MIME-typ: image/jpeg)
Detheer bil as faan Wikimedia Commons an koon faan ööder projekten brükt wurd. Det beskriiwang faan't beskriiwangssidj woort oner uunwiset.
File:Achtkarspelen seal.svg ist eine vektorisierte Version dieses Bildes. Diese sollte an Stelle des Rasterbildes verwendet werden, sofern sie nicht schlechter ist.
File:Coat of arms of Achtkarspelen.jpg → File:Achtkarspelen seal.svg
Für weitere Informationen siehe Help:SVG.
|
Beskriiwang
BeskriiwangCoat of arms of Achtkarspelen.jpg | |
Dootem | |
Kwel | http://www.ngw.nl/a/achtkars.htm |
Skriiwer of Konstler | Ralf Hartemink |
Lisens
Public domainPublic domainfalsefalse |
Wappen einer niederländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dieses Bild stellt das Wappen einer (ehemaligen) niederländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie einer Gemeinde, Provinz, Wasserschaft (waterschap) oder Diözese, dar. Diese Wappen sind im offiziellen Register des Hohen Rats des Adels (Hoge Raad van Adel) registriert und wurden bzw. werden von der entsprechenden Körperschaft, der das Wappen durch Königlichen Erlass erteilt wurde, verwendet. Es ist jedem erlaubt, ein Bild eines Wappens zu verwenden, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind, die im Ministerialrundschreiben des Innenministeriums vom 3. September 1979 (niederländisch) erläutert werden. Auszug aus dem Rundschreiben: Die Darstellung eines Gemeindewappens ist erlaubt: Die Gemeinde besitzt kein Urheberrecht am Wappen. Es spricht auch nichts gegen die Verwendung eines Gemeindewappens als Herkunftsangabe auf Gegenständen, mit denen Handel betrieben (z. B. Souvenirs) oder Werbung gemacht wird, sofern keineswegs der Eindruck vermittelt wird, dass die Herstellung oder der Handel dieser Gegenstände unter der Verantwortung der Gemeinde erfolgt. Nach niederländischem Recht kann ein Wappen daher frei verwendet werden und ist damit gemeinfrei. Jeder hat die Möglichkeit, auf der Grundlage der Beschreibung im Königlichen Erlass ein Wappen (auf Papier oder elektronisch) in seinem eigenen Stil zu zeichnen. Ein solches Wappen gilt als das Wappen der jeweiligen Körperschaft und kann innerhalb der Beschränkungen des oben genannten Rundschreibens auch so genannt werden. Jedoch besitzt an jeder einzelnen Zeichnung der Hersteller der jeweiligen Zeichnung das Urheberrecht. Die Verwendung einer solchen Zeichnung erfordert daher die Erlaubnis des Urhebers, also des Zeichners, nicht aber der öffentlichen Körperschaft.Deutsch | English | Nederlands | +/− | |
Es wurde festgestellt, dass diese Datei frei von bekannten Beschränkungen durch das Urheberrecht ist, alle verbundenen und verwandten Rechte eingeschlossen. |
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/PDMCreative Commons Public Domain Mark 1.0falsefalse
In dieser Datei abgebildete Objekte
motiif
1996
MIME-Typ Tjiisk
image/jpeg
Prüfsumme Tjiisk
1364932e3b46f2e3b002c5dd4863b376702ba8b5
Dateigröße Tjiisk
20.625 Byte
284 Pixel
199 Pixel
Datei wersioonen
Klike üüb en tidjponkt, am detdiar wersion uuntulukin.
Dootem/Tidj | Föörskaubil | Miaten | Brüker | Komentaar | |
---|---|---|---|---|---|
aktuel | 00:01, 9. Det. 2006 | 199 × 284 (20 KB) | Siebrand | {{Information |Description={{nl|Gemeentewapen van Achtkarspelen}} |Source=http://www.ngw.nl/, originally from [http://nl.wikipedia.org nl.wikipedia]; description page is/was [http://nl.wikipedia.org/w/index.php?title=Image%3AWapenAchtkarspelen.jpg here]. |
Hü det datei brükt woort
Nään artiikel brükt detheer datei
Metadooten
Uun detdiar datei stun muar dooten, jo kem miast faan en digitaal knipskasche of faan en scanner. Ferlicht san hög dooten uk leederhen feranert wurden.
_error | 0 |
---|