Liste aller möglichen R-Sätze:

<onlyinclude>{{#switch: {{{1|}}}
| 1 = In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
| 2 = Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen explosionsgefährlich.
| 3 = Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.
| 4 = Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.
| 5 = Beim Erwärmen explosionsfähig.
| 6 = Mit und ohne Luft explosionsfähig.
| 7 = Kann Brand verursachen.
| 8 = Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
| 9 = Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
| 10 = Entzündlich.
| 11 = Leichtentzündlich.
| 12 = Hochentzündlich.
| 14 = Reagiert heftig mit Wasser.
| 15 = Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase.
| 16 = Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
| 17 = Selbstentzündlich an der Luft.
| 18 = Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger /leicht-entzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.
| 19 = Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
| 20 = Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
| 21 = Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
| 22 = Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
| 23 = Giftig beim Einatmen.
| 24 = Giftig bei Berührung mit der Haut.
| 25 = Giftig beim Verschlucken.
| 26 = Sehr giftig beim Einatmen.
| 27 = Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
| 28 = Sehr giftig beim Verschlucken.
| 29 = Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
| 30 = Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
| 31 = Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
| 32 = Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
| 33 = Gefahr kumulativer Wirkungen.
| 34 = Verursacht Verätzungen.
| 35 = Verursacht schwere Verätzungen.
| 36 = Reizt die Augen.
| 37 = Reizt die Atmungsorgane.
| 38 = Reizt die Haut.
| 39 = Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
| 40 = Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
| 41 = Gefahr ernster Augenschäden.
| 42 = Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
| 43 = Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
| 44 = Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.
| 45 = Kann Krebs erzeugen.
| 46 = Kann vererbbare Schäden verursachen.
| 48 = Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
| 49 = Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
| 50 = Sehr giftig für Wasserorganismen.
| 51 = Giftig für Wasserorganismen.
| 52 = Schädlich für Wasserorganismen.
| 53 = Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
| 54 = Giftig für Pflanzen.
| 55 = Giftig für Tiere.
| 56 = Giftig für Bodenorganismen.
| 57 = Giftig für Bienen.
| 58 = Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
| 59 = Gefährlich für die Ozonschicht.
| 60 = Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
| 61 = Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
| 62 = Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
| 63 = Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
| 64 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
| 65 = Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
| 66 = Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
| 67 = Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
| 68 = Irreversibler Schaden möglich.
| 14/15 = Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
| 15/29 = Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
| 20/21 = Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
| 20/22 = Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
| 20/21/22 = Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
| 21/22 = Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
| 23/24 = Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
| 23/25 = Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
| 23/24/25 = Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
| 24/25 = Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
| 26/27 = Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
| 26/28 = Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
| 26/27/28 = Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
| 27/28 = Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
| 36/37 = Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
| 36/38 = Reizt die Augen und die Haut.
| 36/37/38 = Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
| 37/38 = Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
| 39/23 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
| 39/24 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
| 39/25 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
| 39/23/24 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
| 39/23/25 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
| 39/24/25 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| 39/23/24/25 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| 39/26 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
| 39/27 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
| 39/28 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
| 39/26/27 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
| 39/26/28 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
| 39/27/28 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| 39/26/27/28 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| 42/43 = Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
| 48/20 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
| 48/21 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
| 48/22 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
| 48/20/21 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
| 48/20/22 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
| 48/21/22 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| 48/20/21/22 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| 48/23 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
| 48/24 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
| 48/25 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
| 48/23/24 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
| 48/23/25 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
| 48/24/25 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| 48/23/24/25 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| 50/53 = Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
| 51/53 = Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
| 52/53 = Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
| 68/20 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
| 68/21 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
| 68/22 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
| 68/20/21 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
| 68/20/22 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
| 68/21/22 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| 68/20/21/22 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| E20 = Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen.
| E20/21 = Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
| E20/21/22 = Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
| E20/22 = Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
| E21 = Auch gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
| E21/22 = Auch gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
| E22 = Auch gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
| E23 = Auch giftig beim Einatmen.
| E23/24 = Auch giftig beim Einatmen und Berührung mit der Haut.
| E23/24/25 = Auch giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
| E23/25 = Auch giftig beim Einatmen und Verschlucken.
| E24 = Auch giftig bei Berührung mit der Haut.
| E24/25 = Auch giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
| E25 = Auch giftig beim Verschlucken.
| E26 = Auch sehr giftig beim Einatmen.
| E26/27 = Auch sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
| E26/27/28 = Auch sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
| E26/28 = Auch sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
| E27 = Auch sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
| E27/28 = Auch sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
| E28 = Auch sehr giftig beim Verschlucken.
| E39/23/24 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
| E39/23/24/25 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| E39/23/25 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
| E39/24 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
| E39/24/25 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| E39/25 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
| E39/26 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
| E39/26/27 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
| E39/26/27/28 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| E39/26/28 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
| E39/27 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
| E39/27/28 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| E39/28 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
| E48/20 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
| E48/20/21 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
| E48/20/21/22 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| E48/20/22 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
| E48/21 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
| E48/21/22 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| E48/22 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
| E48/23 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
| E48/23/24 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
| E48/23/24/25 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| E48/23/25 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
| E48/24 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
| E48/24/25 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| E48/25 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
| E68/20 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
| E68/20/21 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
| E68/20/21/22 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| E68/20/22 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
| E68/21 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
| E68/21/22 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
| E68/22 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
| ? = Fehlende R-Sätze
| #default = <strong class="error">Fehlerhafter R-Satz</strong>
}}</onlyinclude>