Vorlage:R-Sätze (Texte) öömrang
Liste aller möglichen R-Sätze:
<onlyinclude>{{#switch: {{{1|}}} | 1 = Koon drüg uun a loft flä. | 2 = Koon troch fünken uun a loft flä. | 3 = Koon troch fünken gau uun a loft flä. | 4 = Ferbanjt ham mä metal an koon uun a loft flä. | 5 = Koon uun a loft flä, wan't warem woort. | 6 = Koon mä an saner loft uun a loft flä. | 7 = Koon ial uun a gang fu. | 8 = Koon braan, wan't mä braanboor materiol tuupkomt. | 9 = Koon uun a loft flä, wan't mä braanboor materiol tuupkomt. | 10 = Braant. | 11 = Braant gau. | 12 = Braant fiks gau. | 14 = Reagiaret stark mä weeder. | 15 = Reagiaret mä weeder tu braanboor gas. | 16 = Koon tuup mä braanboor materiol uun a loft flä. | 17 = Begant bi a loft tu braanen. | 18 = Koon üs damp braan of uun a loft flä. | 19 = Koon eksplosiif peroxiden maage. | 20 = Maaget kraank bi't iinöösmin. | 21 = Maaget kraank wan't üüb a hidj komt. | 22 = Maaget kraank bi't ferslanken. | 23 = Giftag bi't iinöösmin. | 24 = Giftag bi't uunfaadin. | 25 = Giftag bi't ferslanken. | 26 = Böös giftag bi't iinöösmin. | 27 = Böös giftag bi't uunfaadin. | 28 = Böös giftag bi't ferslanken. | 29 = Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. | 30 = Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. | 31 = Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. | 32 = Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. | 33 = Gefahr kumulativer Wirkungen. | 34 = Verursacht Verätzungen. | 35 = Verursacht schwere Verätzungen. | 36 = Reizt die Augen. | 37 = Reizt die Atmungsorgane. | 38 = Reizt die Haut. | 39 = Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. | 40 = Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. | 41 = Gefahr ernster Augenschäden. | 42 = Sensibilisierung durch Einatmen möglich. | 43 = Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. | 44 = Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. | 45 = Kann Krebs erzeugen. | 46 = Kann vererbbare Schäden verursachen. | 48 = Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. | 49 = Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. | 50 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 51 = Giftig für Wasserorganismen. | 52 = Schädlich für Wasserorganismen. | 53 = Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. | 54 = Giftig für Pflanzen. | 55 = Giftig für Tiere. | 56 = Giftig für Bodenorganismen. | 57 = Giftig für Bienen. | 58 = Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. | 59 = Gefährlich für die Ozonschicht. | 60 = Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. | 61 = Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | 62 = Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. | 63 = Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. | 64 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 65 = Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. | 66 = Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. | 67 = Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 68 = Irreversibler Schaden möglich. | 14/15 = Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. | 15/29 = Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. | 20/21 = Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 20/22 = Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. | 20/21/22 = Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. | 21/22 = Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. | 23/24 = Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 23/25 = Giftig beim Einatmen und Verschlucken. | 23/24/25 = Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. | 24/25 = Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. | 26/27 = Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 26/28 = Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. | 26/27/28 = Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. | 27/28 = Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. | 36/37 = Reizt die Augen und die Atmungsorgane. | 36/38 = Reizt die Augen und die Haut. | 36/37/38 = Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. | 37/38 = Reizt die Atmungsorgane und die Haut. | 39/23 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. | 39/24 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. | 39/25 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. | 39/23/24 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 39/23/25 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. | 39/24/25 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 39/23/24/25 = Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 39/26 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. | 39/27 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. | 39/28 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. | 39/26/27 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 39/26/28 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. | 39/27/28 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 39/26/27/28 = Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 42/43 = Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. | 48/20 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. | 48/21 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. | 48/22 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. | 48/20/21 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. | 48/20/22 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. | 48/21/22 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 48/20/21/22 = Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 48/23 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. | 48/24 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. | 48/25 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. | 48/23/24 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. | 48/23/25 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. | 48/24/25 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 48/23/24/25 = Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 50/53 = Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. | 51/53 = Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. | 52/53 = Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. | 68/20 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. | 68/21 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. | 68/22 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. | 68/20/21 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 68/20/22 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. | 68/21/22 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 68/20/21/22 = Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | E20 = Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen. | E20/21 = Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | E20/21/22 = Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. | E20/22 = Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. | E21 = Auch gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. | E21/22 = Auch gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. | E22 = Auch gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | E23 = Auch giftig beim Einatmen. | E23/24 = Auch giftig beim Einatmen und Berührung mit der Haut. | E23/24/25 = Auch giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. | E23/25 = Auch giftig beim Einatmen und Verschlucken. | E24 = Auch giftig bei Berührung mit der Haut. | E24/25 = Auch giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. | E25 = Auch giftig beim Verschlucken. | E26 = Auch sehr giftig beim Einatmen. | E26/27 = Auch sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | E26/27/28 = Auch sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. | E26/28 = Auch sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. | E27 = Auch sehr giftig bei Berührung mit der Haut. | E27/28 = Auch sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. | E28 = Auch sehr giftig beim Verschlucken. | E39/23/24 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | E39/23/24/25 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | E39/23/25 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. | E39/24 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. | E39/24/25 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | E39/25 = Auch giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. | E39/26 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. | E39/26/27 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | E39/26/27/28 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | E39/26/28 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. | E39/27 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. | E39/27/28 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | E39/28 = Auch sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. | E48/20 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. | E48/20/21 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. | E48/20/21/22 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | E48/20/22 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. | E48/21 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. | E48/21/22 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | E48/22 = Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. | E48/23 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. | E48/23/24 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. | E48/23/24/25 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | E48/23/25 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. | E48/24 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. | E48/24/25 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | E48/25 = Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. | E68/20 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. | E68/20/21 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | E68/20/21/22 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | E68/20/22 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. | E68/21 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. | E68/21/22 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | E68/22 = Auch gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. | ? = Fehlende R-Sätze | #default = <strong class="error">Fehlerhafter R-Satz</strong> }}</onlyinclude>